Gebührenordnung

Leistungskatalog Entgeldordnung (Preise brutto)

Gierseil-
fähre

Motor-
fähre

Person

          1,00 €

1,50 €

Fahrrad mit Fahrer

           2,50 €

3,50 €

Pferd mit Reiter

           3,00 €

5,00 €

Leichtkraftrad bis 125 ccm und Kraftrad über 125 ccm, mit Fahrer

           3,00 €

4,50 €

Pkw bis 5 Sitzplätze, mit Fahrer

           4,50 €

5,00 €

10er Karte Pkw mit Fahrer (Nr. 5 des Leistungskataloges)

         30,00 €

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Zuzahlung für 10er Karte Pkw mit Fahrer im Motorbetrieb je Fahrt

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1,00 €

Pkw, Pickup (ohne Ladefläche) und Transporter zur Personenbeförderung über 5 Sitzplätze bis 3,5 t mit Fahrer

           6,00 €

7,00 €

Pkw mit Ladefläche, Pickup (mit Ladefläche) und Transporter/Lkw bis 3,5 t, mit Fahrer

           6,50 €

7,50 €

Pkw, Pickup und Transporter/Lkw bis 3,5 t mit Fahrer und Anhänger, einachsig

           7,50 €

8,50 €

je weitere Achse (zu Nr. 8 des Leistungskatalogs)

           2,00 €

3,00 €

Wohnmobil mit Fahrer

           8,00 €

11,50 €

Wohnanhänger und Pkw mit Fahrer

           9,00 €

10,00 €

Bus mit Fahrer

         16,00 €

18,00 €

Lkw 3,5 t bis 7,5 t mit Fahrer

           9,50 €

12,00 €

Lkw über 7,5 t und Baufahrzeuge mit Fahrer

         13,50 €

17,00 €

Ackerschlepper (Traktor) mit Fahrer

           9,00 €

11,00 €

Lkw/Traktor - Anhänger je Achse

           4,50 €

5,00 €

Erntemaschinen mit Fahrer

         15,00 €

19,00 €

Sattelzugmaschine mit Sattelauflieger bis 2 Achsen mit Fahrer

         19,00 €

24,50 €

Sattelauflieger je weitere Achse

           5,00 €

6,00 €

 

Das festgesetzte Entgelt bezieht sich jeweils auf eine Überfahrt.

1. Fährpreise

Die Fährpreise der Preistabelle (Anlage) dieser Entgeltordnung gelten für jeweils eine Überfahrt.

Die Preistabelle ist Bestandteil der Entgeltordnung.

 

2. Entgeltbefreiungen und –ermäßigungen

2.1. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben freie Fahrt. In die Entgeltbefreiung ist eine Begleitperson eingeschlossen. Das Kfz ist von dieser Regelung ausgenommen.

2.2. Die 10er-Karten sind personengebunden und nicht übertragbar. Die Gültigkeitsdauer der 10er-Karten beträgt ab Ausstellungsdatum 14 Tage. Die Gültigkeitsdauer verlängert sich bei Unterbrechung des Fährbetriebs um die Dauer der Unterbrechung.

2.3. Übersteigen die gezahlten Entgelte eines Nutzers innerhalb eines Kalenderjahres den Rechnungsbetrag 2.500,00 € (netto), so wird für die darüber hinausgehenden Entgelte ein Nachlass von 10% gewährt. Für das Entgelt, das den Gesamtbetrag von 5.000,00 € (netto) innerhalb eines Kalenderjahres übersteigt, wird für darüber hinausgehende Entgelte ein Nachlass von 20 % gewährt.

2.4. Anträge auf Nachlass sind innerhalb des ersten Quartals der Folgejahres schriftlich an die Stadt Sandau zu richten.

 

3. Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltfestsetzung für die Benutzung der Fähre Sandau vom 23.03.2017 außer Kraft.