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Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot der WasserentnahmeLandkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme
Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung zur Ressourcenschonung Mit Wirkung zum 27. Juni und befristet bis zum 30. September oder auf Widerruf gilt ein Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und die Nutzung des Grundwassers ...
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