Ausschreibung zur Besetzung der Schiedsstelle in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Ausschreibung
zur Besetzung der Schiedsstelle in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG)
des Landes Sachsen-Anhalt

 

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten unterhält die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Schiedsstelle.


Zur vollständigen Besetzung der Schiedsstelle wird mindestens eine Schiedsperson gesucht.


Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und haben die Aufgabe, in zivilrechtlichen Streitfällen, als Vorstufe von gerichtlichen Klagen, aufklärend und schlichtend zu wirken.


Die Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.


Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das Wahlrecht besitzen und im Gemeindegebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben.


Als Schiedsperson soll nicht berufen werden, wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat.


Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land wählt die Schiedspersonen, die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht Stendal.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land bewerben sich bitte schriftlich bis zum 30.04.2026 bei der


Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
z. Hd. der Verbandsgemeindebürgermeisterin
Bismarckstraße 12, 39524 Schönhausen (Elbe)


oder als Online-Bewerbung (max. 4 MB Dateianhang, ausschließlich im PDF-Format) an:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Fr, 27. März 2026

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